Sensorbereiche
Die ACC-/Radarsensoreinheiten fehlten beidseitig im Frontbereich.
Anonymisierter Praxisfall aus Berlin: Am Audi S5 fehlten in beiden seitlichen Bereichen der vorderen Stoßfängerabdeckung die Radarsensoreinheiten des Fahrerassistenzsystems. Zusätzlich wurden zugängliche Halte-, Leitungs- und Steckverbindungsbereiche sowie sichtbare Spuren an den Öffnungen dokumentiert.

Die Aufnahmen zeigen die dokumentierte Fahrzeugfront und die beiden seitlichen Bereiche, in denen die ACC-/Radarsensoreinheiten fehlten.



Die Beweissicherung konzentriert sich auf den sichtbaren und zugänglichen Ist-Zustand und trennt diesen von Annahmen über einen nicht beobachteten Tatablauf.
Die ACC-/Radarsensoreinheiten fehlten beidseitig im Frontbereich.
Die seitlichen Öffnungen der Stoßfängerabdeckung wurden fotografisch dokumentiert.
Zugängliche Halte- und Befestigungsbereiche wurden auf sichtbare Spuren geprüft.
Leitungs- und Steckverbindungsbereiche wurden in die Dokumentation einbezogen.
Dokumentiert wird der vorgefundene Zustand – nicht ein unbeobachteter Tatablauf.
Die strukturierte Beweissicherung erleichtert die technische Nachvollziehbarkeit gegenüber Beteiligten und Versicherern.
Bei einem Diebstahl- oder Kaskosachverhalt ist entscheidend, welche Bauteile fehlen und welche zugänglichen Spuren am Fahrzeug tatsächlich feststellbar sind.
Die fachliche Aufgabe besteht darin, die vorhandenen Öffnungen, Halterungen, Leitungs- und Steckbereiche nachvollziehbar zu dokumentieren. Aussagen zum Tatablauf werden nur insoweit getroffen, wie sie durch die vorliegenden technischen Feststellungen gestützt werden.
Front und Fahrzeug werden eindeutig dokumentiert.
Linke und rechte Öffnung werden getrennt aufgenommen.
Zugängliche Halte-, Leitungs- und Steckbereiche werden dokumentiert.
Der technische Ist-Zustand wird für die weitere Bearbeitung strukturiert zusammengefasst.
Vor allem der sichtbare Ist-Zustand, fehlende Bauteile sowie zugängliche Halte-, Leitungs- und Anschlussbereiche.
Nur soweit technische Spuren und sonstige belastbare Unterlagen entsprechende Schlussfolgerungen tragen.
Sie machen sichtbar, welche Bauteile fehlen und wie die zugänglichen Bereiche zum Zeitpunkt der Dokumentation aussahen.
Ja, insbesondere wenn der Umfang, die Plausibilität oder der vorgefundene Zustand nachvollziehbar festgehalten werden soll.
Fotografische Schadenaufnahme und fachliche Einordnung eines sichtbaren Heckschadens.
Praxisfall ansehen →Praxisfall 02 · Kasko / DiebstahlTechnische Beweissicherung bei fehlenden Sensoreinheiten und zugänglichen Anschlussbereichen.
Aktueller PraxisfallPraxisfall 03 · Historisches FahrzeugDokumenten- und Bildauswertung zur technischen und historischen Fahrzeugeinordnung.
Praxisfall ansehen →Senden Sie einige Bilder und eine kurze Beschreibung. Anschließend lässt sich klären, welche Begutachtung sinnvoll ist.