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Versicherung · Fahrzeugschaden

Kaskoschaden einfach erklärt

Bei einem Kaskoschaden reguliert nicht die Haftpflichtversicherung eines Unfallgegners, sondern die eigene Fahrzeugversicherung auf Grundlage des abgeschlossenen Versicherungsvertrags. Deshalb gelten bei Gutachterwahl, Schadenabwicklung und Kosten andere Regeln als beim klassischen unverschuldeten Haftpflichtschaden.

Die kurze Antwort

Teilkasko und Vollkasko schützen gegen vertraglich definierte Schäden am eigenen Fahrzeug. Welche Ereignisse versichert sind, welche Selbstbeteiligung gilt und wie die Schadenfeststellung abläuft, ergibt sich aus Tarif und Versicherungsbedingungen. Deshalb sollte ein Kaskoschaden nicht nach den Regeln eines Haftpflichtschadens behandelt werden.

Haftpflichtschaden und Kaskoschaden: der zentrale Unterschied

Haftpflicht

Ein anderer haftet für den Schaden

Bei einem unverschuldeten Unfall richtet sich die Schadenersatzfrage grundsätzlich gegen die haftende Seite beziehungsweise deren Haftpflichtversicherer.

Kasko

Der eigene Vertrag ist entscheidend

Die eigene Kaskoversicherung reguliert versicherte Schäden nach dem vereinbarten Vertragsumfang und den zugrunde liegenden Versicherungsbedingungen.

Was deckt die Teilkasko typischerweise ab?

Je nach Versicherungsvertrag können beispielsweise Diebstahl, Glasbruch, bestimmte Naturereignisse, Brand oder Zusammenstöße mit Tieren versichert sein. Welche Ereignisse konkret eingeschlossen sind, kann sich zwischen Tarifen unterscheiden. Maßgeblich bleiben deshalb Versicherungsschein und Versicherungsbedingungen.

Was ist bei der Vollkasko zusätzlich versichert?

Die Vollkasko erweitert den Schutz typischerweise um bestimmte selbst verursachte Unfallschäden am eigenen Fahrzeug sowie Vandalismusschäden. Auch hier können Umfang, Ausschlüsse und Voraussetzungen tarifabhängig sein.

Wichtig: „Vollkasko“ bedeutet nicht, dass jeder Fahrzeugschaden unter allen Umständen vollständig bezahlt wird. Selbstbeteiligung, Vertragsbedingungen, Ausschlüsse und Obliegenheiten können eine Rolle spielen.

Kann ich im Kaskoschaden selbst einen Gutachter beauftragen?

Hier liegt ein wesentlicher Unterschied zum Haftpflichtschaden. Bei Kaskoschäden können Versicherungsbedingungen Regelungen zur Schadenfeststellung, Besichtigung und Beauftragung eines Sachverständigen enthalten. Wer eigenständig ein Gutachten beauftragen möchte, sollte deshalb vorher prüfen, ob und unter welchen Voraussetzungen die Kosten vom eigenen Versicherer übernommen werden.

Welche Rolle spielt die Selbstbeteiligung?

Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist der Betrag, den der Versicherungsnehmer bei einem versicherten Schaden grundsätzlich selbst trägt, soweit der Vertrag nichts anderes vorsieht. Die Höhe kann sich zwischen Teil- und Vollkasko unterscheiden.

Was sollte ich nach einem Kaskoschaden tun?

Beispiel: Diebstahl von Fahrzeugteilen

Werden beispielsweise Sensoren, Anbauteile oder andere Fahrzeugkomponenten entwendet, können neben den fehlenden Teilen auch Beschädigungen durch Ausbau oder gewaltsamen Zugriff entstanden sein. Für eine technische Beweissicherung kann deshalb nicht nur dokumentiert werden, was fehlt, sondern auch, welche Spuren und Folgeschäden am Fahrzeug feststellbar sind.

Technische Beweissicherung ansehen →

Was ist bei einem Totalschaden in der Kasko?

Auch im Kaskoschaden können Fahrzeugwerte und Wirtschaftlichkeit eine Rolle spielen. Welche Bewertungs- und Abrechnungsregeln konkret gelten, richtet sich jedoch nach dem Versicherungsvertrag. Die aus dem Haftpflichtschaden bekannten Regeln dürfen deshalb nicht ungeprüft auf einen Kaskofall übertragen werden.

Grundbegriffe zum Totalschaden →

Kaskoschaden dokumentieren

Vertrag prüfen, bevor Kosten ausgelöst werden

Bei einem Kaskofall sollte zuerst geklärt werden, welche Schadenfeststellung der Versicherungsvertrag vorsieht. Wenn eine unabhängige technische Dokumentation oder Beweissicherung benötigt wird, kann anschließend der passende Auftrag definiert werden.

Beweissicherung BerlinFall anfragen

Häufige Fragen zum Kaskoschaden

Ist ein Kaskoschaden dasselbe wie ein Haftpflichtschaden?

Nein. Beim Kaskoschaden basiert die Regulierung auf dem eigenen Versicherungsvertrag. Beim Haftpflichtschaden geht es um Schadenersatz gegenüber einer haftenden dritten Seite.

Zahlt die Kasko immer meinen selbst beauftragten Gutachter?

Das lässt sich nicht pauschal sagen. Die Kostenübernahme kann von den konkreten Versicherungsbedingungen und der vorherigen Abstimmung mit dem Versicherer abhängen.

Was ist der Unterschied zwischen Teilkasko und Vollkasko?

Die Teilkasko deckt bestimmte vertraglich definierte Schadenereignisse ab. Die Vollkasko erweitert diesen Schutz typischerweise um weitere Schäden, beispielsweise bestimmte selbst verursachte Unfallschäden. Entscheidend ist der jeweilige Vertrag.

Was sollte ich bei Teile-Diebstahl dokumentieren?

Neben den fehlenden Teilen sollten auch Beschädigungen, Schnitt- oder Hebelspuren, beschädigte Kabel, Halterungen und der Gesamtzustand des betroffenen Bereichs möglichst nachvollziehbar dokumentiert werden.

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Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information aus sachverständiger Sicht und ersetzt weder eine individuelle Versicherungs- noch Rechtsberatung. Für den konkreten Versicherungsschutz sind insbesondere der abgeschlossene Vertrag und die Versicherungsbedingungen maßgeblich.