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Unfall · Gutachterkosten

Wer zahlt den Kfz-Gutachter nach einem Unfall?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden gehören. Ob und in welcher Höhe Kosten übernommen werden, hängt jedoch vom konkreten Fall ab – insbesondere von Schadenumfang, Erforderlichkeit und Haftungslage.

Die kurze Antwort

Ist der Unfallgegner vollständig verantwortlich und ist ein Sachverständigengutachten zur Schadenfeststellung erforderlich, können die hierfür erforderlichen Kosten grundsätzlich gegenüber der gegnerischen Haftpflichtseite geltend gemacht werden. Bei geringfügigen Schäden, einer Haftungsquote oder einem Kaskoschaden gelten andere Maßstäbe.

1. Unverschuldeter Haftpflichtschaden

Bei einem Haftpflichtschaden geht es darum, den Zustand herzustellen, der ohne das schädigende Ereignis bestehen würde. Zur Feststellung des Fahrzeugschadens kann dafür – abhängig von Umfang und Erforderlichkeit – die Einschaltung eines Kfz-Sachverständigen gehören.

Wichtig ist deshalb die Formulierung „grundsätzlich“: Nicht jeder kleine Schaden löst automatisch einen Anspruch auf Erstattung eines vollständigen Gutachtens aus.

2. Warum der Bagatellschaden wichtig ist

Bei erkennbar geringfügigen Schäden kann ein vollständiges Schadengutachten unverhältnismäßig sein. Dann kann beispielsweise eine einfachere Schadenfeststellung oder ein Kostenvoranschlag ausreichen. Ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt, lässt sich anhand eines einzelnen Kratzers oder Fotos allerdings nicht immer sicher beurteilen.

Bagatellschaden oder Gutachten? →

3. Was passiert bei einer Haftungsquote?

Ist die Haftung zwischen den Unfallbeteiligten geteilt, kann sich das auch auf die Erstattung von Schadenpositionen auswirken. Eine pauschale Aussage wie „die gegnerische Versicherung bezahlt den Gutachter immer vollständig“ wäre deshalb falsch. Die konkrete rechtliche Beurteilung der Haftungsquote gehört gegebenenfalls in anwaltliche Hände.

4. Haftpflicht und Kasko nicht verwechseln

Haftpflichtschaden

Schaden durch einen anderen Verkehrsteilnehmer

Bei bestehender Ersatzpflicht können erforderliche Sachverständigenkosten Bestandteil des geltend gemachten Schadens sein.

Kaskoschaden

Eigener Versicherungsvertrag

Hier richten sich Begutachtung, Weisungsrechte und Kostenübernahme nach dem konkreten Versicherungsvertrag und den Versicherungsbedingungen.

Kaskoschaden verständlich erklärt →

5. Darf ich einen eigenen Gutachter kontaktieren?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann der Geschädigte grundsätzlich einen eigenen Sachverständigen zur Schadenfeststellung hinzuziehen, soweit dessen Einschaltung erforderlich ist. Das ist von einem Kaskoschaden zu unterscheiden, bei dem die vertraglichen Regelungen des eigenen Versicherers maßgeblich sein können.

6. Was umfasst ein Unfallgutachten?

Der konkrete Umfang hängt vom Schaden und Auftrag ab. Typischerweise werden Fahrzeug- und Schadendaten aufgenommen, das Schadenbild fotografisch dokumentiert, der Reparaturweg technisch eingeordnet und eine Reparaturkostenkalkulation erstellt. Je nach Fall können weitere schadenbezogene Werte und Feststellungen relevant sein.

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7. Wer erhält die Rechnung?

Die Beauftragung des Sachverständigen und die Regulierung der Sachverständigenkosten sind zwei unterschiedliche Fragen. Wie die Rechnung im konkreten Fall abgewickelt wird und gegenüber wem ein Erstattungsanspruch besteht, hängt von Auftrag, Haftung und Schadenfall ab. Deshalb sollte nicht mit dem pauschalen Versprechen geworben werden, die Begutachtung sei für den Kunden „kostenlos“.

Wichtig: Lassen Sie sich nicht allein von der Frage „Wer bezahlt?“ leiten. Zuerst sollte geklärt werden, welche Art der Schadenfeststellung für den konkreten Fahrzeugschaden tatsächlich erforderlich und sinnvoll ist.

Häufige Fragen zu Gutachterkosten

Zahlt die gegnerische Versicherung den Gutachter immer?

Nein. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden können erforderliche Sachverständigenkosten grundsätzlich ersatzfähig sein. Bagatellschäden, eine Haftungsquote und andere Besonderheiten können die Beurteilung verändern.

Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden kann grundsätzlich ein eigener Sachverständiger hinzugezogen werden, soweit die Begutachtung erforderlich ist. Kaskofälle sind hiervon zu unterscheiden.

Was gilt bei einem kleinen Kratzer?

Bei erkennbar geringfügigen Schäden kann ein vollständiges Gutachten unverhältnismäßig sein. Dann kann eine einfachere Form der Schadenfeststellung ausreichen.

Was gilt bei einem Kaskoschaden?

Die Regulierung richtet sich nach dem eigenen Versicherungsvertrag. Vor einer eigenständigen Beauftragung sollte deshalb geprüft werden, welche Regelungen für Begutachtung und Kosten gelten.

Passend weiterlesen Was tun nach einem Unfall? → Bagatellschaden oder Gutachten? → Kostenvoranschlag oder Gutachten? →

Hinweis: Dieser Beitrag gibt allgemeine Informationen aus sachverständiger Sicht und ersetzt keine Rechtsberatung. Ob und in welcher Höhe ein konkreter Anspruch auf Kostenerstattung besteht, ist eine Frage des Einzelfalls.